PANTHENOL Creme LAW 5% 25 g
Abb. ähnlich
kurzfristig verfügbar (3 - 5h)
PZN | 04020778 |
Anbieter | Abanta Pharma GmbH |
Packungsgröße | 25 g |
Darreichungsform | Creme |
Produktname | Panthenol-Creme LAW 5% |
Monopräparat | ja |
Wirksubstanz | Dexpanthenol |
Rezeptpflichtig | nein |
Apothekenpflichtig | ja |
Tragen Sie das Arzneimittel auf die betroffene(n) Hautstelle(n) auf.
Dauer der Anwendung?
Die Anwendungsdauer richtet sich nach der Art der Beschwerden und/oder dem Verlauf der Erkrankung. Fragen Sie dazu im Zweifelsfalle Ihren Arzt oder Apotheker.
Überdosierung?
Es sind keine Überdosierungserscheinungen bekannt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Arzt.
Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.
Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.
Alle Altersgruppen | eine ausreichende Menge | ein- bis mehrmals täglich | verteilt über den Tag |
Der Wirkstoff heilt verletzte Haut und Schleimhaut. Er ist strukturell verwandt mit Pantothensäure, einem Vitamin, das an wichtigen Stoffwechselvorgängen im Körper beteiligt ist. Geschädigter Haut oder Schleimhaut mangelt es an Pantothensäure. Das Arzneimittel mit dem Wirkstoff, der im Körper in Pantothensäure umgewandelt wird, gleicht das fehlende Vitamin aus und die Wunde kann sich rascher wieder schließen.
- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Wenden Sie sich an Ihren Arzt. Es spielen verschiedene Überlegungen eine Rolle, ob und wie das Arzneimittel in der Schwangerschaft angewendet werden kann.
- Stillzeit: Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Er wird Ihre besondere Ausgangslage prüfen und Sie entsprechend beraten, ob und wie Sie mit dem Stillen weitermachen können.
Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Für das Arzneimittel sind nur Nebenwirkungen beschrieben, die bisher nur in Ausnahmefällen aufgetreten sind.
Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.
Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
- Parabene (Konservierungsstoffe z.B. E 214 - E 219) können Überempfindlichkeitsreaktionen, auch mit zeitlicher Verzögerung, hervorrufen.
Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.